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Wir erstellen Ihre Steuererklärung - schnell und professionell.

Kontakt

Büro Erkelenz - Lövenich:
Tel.: 0 24 35 / 20 49

Büro MG:
Tel.: 0 21 61 / 17 63 54
E-Mail-Adressen:
loev@gdlev.de
mg@gdlev.de

BeratungsbefugnisLohnsteuerberatung - Lohnsteuerhilfeverein GdL e.V.

Bei folgenden Einkünften dürfen wir tätig werden:

⇒ Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit nach § 19 ESTG (Höhe unbegrenzt)
⇒ Renten, Pensionen oder Unterhaltsleistungen (Höhe unbegrenzt)

Folgende Einkünfte dürfen maximal 13.000/26.000 Euro (ab 2020 gilt 18.000/36.000 Euro) betragen:
⇒ Einkünfte aus Kapitalvermögen
⇒ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
⇒ Einkünfte aus Spekulationen (privaten Veräußerungsgeschäft)

» Antrag auf Arbeitnehmer Sparzulage/Riesterförderung

» Stellung des Antrages zur Eigenheimzulage bzw. Wohneigentumsförderung nach alten Recht (§§ 10 e, 10 i,34 f ESTG)

» Fragen zum Kindergeld/Kinderfreibetrag

Lohnsteuerhilfe GdL e.V. 
- in Erkelenz & Mönchengladbach

faqFolgende Faktoren werden bei der Erstellung einer Einkommenssteuererklärung mit einbezogen:

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oder rufen Sie uns an

02435 2049 oder
02161 176354

Personenstand – nach diesem wird die Lohnsteuerklasse festgelegt. Es macht einen Unterschied, ob Sie alleinstehend, getrenntlebend, verheiratet oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft Ihren Personenstand führen.

Kinder – sie beeinflussen maßgeblich die Kinderfreibeträge. Wir erklären Ihnen, worin der Unterschied der Höhe aller anrechenbaren Kinder für den Kinderfreibetrag liegt.

Ausbildung oder Studium – Auszubildende, die während ihrer Ausbildungszeit entlohnt werden, sind zur Einkommensteuererklärung verpflichtet. Der Lohnsteuerhilfeverein GDL e. V. dient dazu, die Steuererklärung erstellen zu lassen, um Fehler bei der Einkommenssteuererklärung zu vermeiden. Studierende sind nur unter bestimmten Bedingungen zur Abgabe einer Lohnsteuererkl rung verpflichtet. Wir erklären Ihnen, in welchem Land Sie Ihr steuerpflichtiges Einkommen erklären müssen, wenn Sie im Ausland oder Deutschland studieren und in einem Drittstaat innerhalb der Europäischen Union arbeiten.

Eigentum, Vermietung, Verpachtung – machen Sie Steuerfreibeträge geltend, indem Sie die richtigen Daten für Ihre eigenständig bewohnte Immobilie angeben. Des Weiteren wird die Höhe der zu entrichtenden Steuer durch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung beeinflusst.

Vorsorge und Pflege – in Deutschland hat jeder Bundesbürger das Recht auf eine private Gesundheits- und Altersvorsorge. Wie sich das auf Ihre Steuererklärung, die Sie bei uns erstellen lassen können, auswirkt, erklärt Ihnen Ihr Lohnsteuerhilfeverein GdL e.V. in einem unserer Büros, telefonisch oder schriftlich.

Grenzpendler – sind solche Arbeitnehmer:innen, die in einem Staat arbeiten und in einem anderen Staat ihren amtlichen Meldesitz führen oder andersherum in Deutschland ihren Meldesitz führen und z.B. in den Niederlanden arbeiten. Um die doppelte Steuererklärung zu vermeiden, erklären wir Ihnen, in welchem Staat Sie nach dem Doppelsteuerabkommen steuerpflichtig sind und welcher der beiden Staaten zur Steuererklärung berechtigt ist. Wir empfehlen Ihnen, die Steuererklärung erstellen zu lassen durch unseren Lohnsteuerhilfeverein.

Hinweis: Betrachtung aus Sicht der deutschen Steuer.
Stichwort:
Progressionvorbehalt. Auslandssteuererklärungen dürfen von uns nicht erstellt und auch nicht beraten werden.